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Anekdotische Evidenz meint die Beweiskraft von einzelnen Fallberichten.

Anekdotische Evidenz gilt als unzuverlässlich im Vergleich zur statistischen Evidenz. Einzelfallberichte haben allerdings für die Hörer bzw. Leser oft eine eindrücklichere Wirkung als Statistiken, da sie lebensnaher erscheinen. Diese Wahrnehmungstäuschung kann leicht zur Entwicklung falscher Überzeugungen über die Realität beitragen.

Von einem Einzelfall lässt sich Grundsätzlich nicht auf dessen Wiederholbarkeit schließen. Mehrere Fallberichte können einen Trend vermitteln, allerdings können solche Berichte auch einem Publikationsbias unterliegen, d.h. bestimmte Einzelfälle werden eher berichtet als andere. Beispielsweise kann der Eindruck entstehen das bestimmte illegale Drogen zwangsläufig zu Abhängigkeit führen, weil die einzigen Konsumenten die auffällig werden (über die berichtet wird) die schwer Abhängigen sind, welche ihre Abhängigkeit nicht mehr verheimlichen können (vgl. auch Einstiegsdroge). Ein weiteres Beispiel sind Berichte von Wunderheilungen, welche häufiger berichtet werden als Fälle von ausbleibenden Heilungen.

In der Regel muss auf die Verlässlichkeit der Quelle des Fallberichts vertraut werden, da kaum Möglichkeiten zu Überprüfung der Richtigkeit der beschriebenen Ereignisse bestehen. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn die Quelle mit dem Fallbericht weitere Interessen verknüpft (z.B. die Vermarktung einer Droge oder eines Heilmittels).

Tripberichte[]

Viele Drogenkonsumenten nutzen Tripberichte um sich auf den Konsum einer Droge vorzubereiten. Hierbei nutzen sie ebenfalls nur anekdotische Evidenz, wodurch entsprechende Fehlannahmen entstehen können.