Als Grundstoffe werden Stoffe bezeichnet, welche zur Drogenherstellung benutzt werden können. Einschränkungen bezüglich des Umgangs mit diesen Stoffen sind in Deutschland durch das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) gegeben.
Grundstoffe gemäß GÜG[]
Kategorie 1[]
Handel, Ein-, Ausfuhr und Herstellung dieser Stoffe sind genehmigungs- und meldepflichtig, für diese Stoffe ist eine sogenannte Endverbleibserklärung einzuholen.
- Ephedrin
- Ephedra-Arten
- Ergometrin
- Ergotamin
- Lysergsäure
- 1-Phenyl-2-propanon (P2P)
- Norephedrin
- Pseudoephedrin
- N-Acetylanthranilsäure
- 3,4-Methylendioxyphenylpropan-2-on (MDP2P, PMK)
- Isosafrol
- Piperonal
- Safrol
Kategorie 2[]
Ein-, Ausfuhr, Herstellung und Handel sind registrierungspflichtig, allerdings erst bei Überschreitung eines Grenzwertes. Zum Teil werden auch kleinere Mengen kontrolliert, wenn sie etwa in Einschlägige Länder ausgeführt werden.
- Anthranilsäure (1 kg)
- Essigsäureanhydrid (100 l)
- Kaliumpermanganat (100 kg)
- Phenylessigsäure (1 kg)
- Piperidin (0,5 kg)
Kategorie 3[]
Die Ausfuhr in Drittländer wird in Abhängigkeit von der Menge und Ausfuhrland in Form einer Genehmigungspflicht reglementiert.
- Aceton (50 kg)
- Diethylether (20 kg)
- Methylethylketon (MEK) (50 kg)
- Toluol (50 kg)
- Schwefelsäure (100 kg)
- Salzsäure (100 kg)
weitere Grundstoffe[]
- Vanillin