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Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ist ein deutsches Gesetz, das seit 2016 den Umgang mit sogenannten Neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) regelt.

Demnach sind Handel, das in Verkehr bringen, Herstellung, das in den den Geltungsbereich des Gesetzes zu verbringen, Erwerb, Besitz und das Verabreichen von NPS ungesetzlich, wobei auch Außnahmereglungen existieren. Unter Strafe gestellt werden Handel, Herstellung, das in den Geltungsbereich verbringen und das Verabreichen, während bei Erwerb und Besitz lediglich die NPS sichergestellt, verwahrt und vernichtet werden.

Im Gegensatz zum BtMG werden Besitz und Erwerb nicht bestraft, NPS sind also für den Konsumenten "entkriminalisiert", aber nicht legal.

Neue Psychoaktive Stoffe[]

Im Gegensatz zu Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterfallen dem NpSG ganze Stoffgruppen, dies sind im einzelnen:

  • 2-Phenetylamine, dazu gehören etwa 2000 pharmakologisch-wirksame Stoffe, u.a. Cathinone
  • synthetische Cannabinoide
  • Benzodiazepin-Derivate
  • N-(2-Aminocyclohexyl)amid-Derivate
  • Tryptamine
    • Indol-3-alkylamine
    • Δ9,10-Ergolene (hierunter fallen insbesondere LSD-Derivate, welche als Psychedelikum wirken)
  • (hierunter fallen insbesondere Ketamin-Analoga, welche als Dissoziativum wirken)
  • Benzimidazole (hierunter fallen insbesondere Etonitazen-Derivate, welche als Opioid wirken)

Andere Neue psychoaktive Substanzen oder Legal Highs fallen nicht unter das NpSG, sodass immernoch Schlupflöcher für Legal Highs existieren. Nicht als NPS betrachtet werden weiterhin Arzneimittel und Betäubungsmittel, die bereits von AMG bzw. BtMG erfasst sind.

Geschichte[]

Das NpSG entstand als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2014, welches die bisherige in Deutschland verfolgte Rechtspraxis, NPS wie Arzneimittel gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) zu behandeln, als rechtswidrig ablehnte.

Mit dem Erlassen des NpSG wurden zunächst 2016 2-Phenethylamine und synthetischen Cannabinoide reguliert. 2019 wurde die vom NpSG erfassten Substanzgruppen um Benzodiazepine, N-(2-Aminocyclohexyl)amid-Derivate, Tryptamine (Indol-3-alkylamine, Δ9,10-Ergolene) erweitert. 2021 kamen Arylcyclohexylamine und Benzimidazole hinzu.

Kritik[]

Das Ziel des NpSG, durch das proaktive Verbot ganzer Substanzgruppen den Markt für Legal Highs effektiv einzudämmen, konnte bis heute nicht erreicht werden. Statt dessen tauchen mit jeder Änderung des Gesetzes neue Derivate auf, welche die Grenzen des Gesetzes umgehen. So folgte z.B. auf das LSD-Derivat 1p-LSD, die neue psychoaktive Substanz 1cp-LSD und zuletzt 1V-LSD.

Dieses Katz-und-Maus-Spiel zwischen Gesetzgebern und Herstellern führt letztendlich zu einem größeren Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung, da anstelle der Substanzen mit bekannten Risiken zunehmend Substanzen mit unbekannten Risiken gehandelt werden.

Situation in anderen Ländern[]

In Österreich existiert mit dem „Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz“ (NPSG) ein ähnliches Gesetz, während in der Schweiz einzelne NPS bislang nur in Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) aufgenommen wurden.