PRO-LAD (engl. N-Propyl-nor-lysergic acid diethylamide) ist ein chemisch hergestelltes Derivat der Lysergsäure, die als Mutterkornalkaloid natürlich vorkommt. Es ruft schon in sehr geringen Dosen lang andauernde halluzinogene Wirkungen hervor. Pharmakologisch gehört PRO-LAD zur Gruppe der serotoninverwandtenpsychedelischen Substanzen.
Chemisch gehört PRO-LAD zur Strukturklasse der Ergoline. Charakteristisch für die chemische Struktur der Mutterkornalkaloide ist das tetracyclische Ergolin. Die in der Natur gefundenen Ergoline sind am Stickstoff in Position 6 des Ergolinsystems methyliert. PRO-LAD besitzt im Gegensatz zu LSD eine N6-Propylgruppe statt einer N6-Methylgruppe.
Wirkung beim Menschen[]
Die Dauer eines unkomplizierten PRO-LAD-Trips liegt in der Regel zwischen 6 und 8 Stunden, abhängig von Dosierung, Körpergewicht und Alter. Die wirksame Dosis wird mit 100–200 µg angegeben. PRO-LAD wirkt an den Rezeptorensubtypen der Serotonin-(5-HT2)-Rezeptoren, sowie der Dopamin-Rezeptoren.
Rechtsstatus[]
PRO-LAD unterliegt in Deutschland nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Im Juli 2014 urteilte der EuGH, dass nicht als Betäubungsmittel eingestufte, zum Berauschen verwendete Stoffe und Zubereitungen nicht als Arzneimittel anzusehen seien. Seit 2018 dürte es dem NpSG unterliegen.