Der Pilz kann getrocknet, aber auch frisch oder verarbeitet im Tee eingenommen werden.
Dosierungsempfehlung[]
Der Psylocybin Gehalt dieser Pilze ist relativ hoch, aber unterschiedlich ausgeprägt sodass ein "vorsichtiges" herantasten empfohlen wird.
Achtung: Diese Tabelle soll nur einen groben Überblick über die Dosierung verschaffen, denn die Wirkung ist von Person zu Person verschieden. Dazu kommt, dass die Pilze in ihrer Wirkstoff-Konzentration immer etwas variieren.
Je nach Körpertyp dauert das "reinkommen" dieser Pilze ca. 15-60 Minuten oder länger was eine Überdosierung zufolge haben könnte.
Der Trip dauert ca. 4-12 Stunden an und wird als mäßig bis leicht Hallozinogen eingestuft
Vorkommen und Aussehen[]
Der Psilocybe semilanceata ist in Europa im Spätsommer sehr häufig anzutreffen. Zum wachsen braucht er ausreichend Feuchtigkeit und ein gewissen pH-Wert im Boden. Oftmals findet man ihn auf Tierdung.
Er ist leicht zu erkennen an seinen Spitzen Köpfen die an der Spitze Helligkeit aufweisen. Der Stiel ist schmal, oftmals gekrümmt und wächst gleichmäßig und in Gruppen. Findet man also einen einzigen Pilz der diese Auffälligkeit aufweist so kann man davon ausgehen das es sich nicht um SKKK`s handelt da diesen meist in Gruppierungen wachsen.
Obwohl es keinen äußerlich ähnlichen, giftigen Nachbarn des Pilzes gibt, sollte sich der Konsument dennoch vorher informieren, bevor er auf die Suche nach dem Pilz gehen möchte.
Legalität[]
Psilocin und Psilocybin sind BtMG Anlage I gelistet, wodurch auch Zubereitungen und Organismen unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wenn sie zum Rauschkonsum bestimmt sind. Bei Psilocybin-Pilzen wird dies in der Regel sehr streng ausgelegt, so das Zucht und Besitz (entsprechend auch das Sammeln in der Natur) nur in wenigen Ausnahmefällen gestattet sind.
Bis 2005 waren psilocybinhaltige Pilzede jure legal, da das Betäubungsmittelgesetz Pilze nicht erfasste, da es nur von Pilzmycelien sprach und andere Kategorisierungen (Pflanzen(-Teile), Tierische Körperteile) nicht zutreffend waren. Dies wurde mit 19. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (19. BtMÄndV) geändert.