Als (Drogen-)Zubereitung wird jedes verarbeitete und wirkstoffhaltige Stoffgemisch bezeichnet.
Man kann den Begriff einerseits von wirkstoffhaltigen Rohstoffen, wie etwa lebenden Pflanzen und Pilzen, abgrenzen, welche unverarbeitet sind, und andererseits von den reinen Wirkstoffen, bei denen es sich um kein Stoffgemisch handelt.
Zubereitungen dienen in der Regel dazu ein Stoffgemisch haltbar zu machen, die Wirkstoff-Konzentration gegenüber der Vorläufer- oder Roh-Substanz zu erhöhen (etwa bei Extrakten) oder eine Substanz konsumierbar zu machen, wobei sie oft einem bestimmten Applikationsweg dienen.
Zubereitungen können die Wirkung ihrer Wirkstoffe in gewissen Maße beeinflussen:
Wirkstoffe können in irgendeiner Form gebunden sein, was eine Freisetzung erschwert. Beispielsweise in Retard-Tabletten
Begleitstoffe können die Resorptionsgeschwindigkeit beeinflussen. Beispielsweise erhöht Zucker in ethanolischen Getränken die Resorptionsgeschwindigkeit von Ethanol.
Psychoaktive Begleitstoffe können die Wirkung beeinflussen, insbesondere Pflanzen-Zubereitungen enthalten neben dem Hauptwirkstoff auch noch viele strukturell ähnliche Moleküle, welche etwa für die natürliche Synthese des Wirkstoffs gebraucht werden.
Betäubungsmittelgesetz[]
Zubereitungen, welche im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als illegal gelistete Wirkstoffen enthalten, sind automatisch ebenso illegal, sofern sie nicht explizit ausgenommen werden. Für unverarbeitete Rohstoffe gilt dies hingegen nicht, so ist etwa der Besitz von mescalinhaltigen Kakteen legal. Es sind allerdings auch viele Pflanzen und Pilze selbst explizit im BtMG gelistet.